Muss ich ein Vorpraktikum absolvieren?

Ein mindestens 13-wöchiges Vorpraktikum ist unabdingbar. Es muss in branchenbezogenen Betrieben abgeleistet werden und mindestens zwei Teilbereiche aus dem möglichen, späteren Berufsfeld umfassen (z.B. Kamera und Licht; Tonaufnahme und Schnitt, redaktioneller Bereich und Produktion, o.ä.).
Das Praktikum kann in höchstens drei unterschiedlichen Betrieben stattfinden, wobei die kürzeste, zusammenhängende Verweildauer bei einem Teilpraktikumsgeber ein Drittel der Gesamtdauer nicht unterschreiten darf. Die BHT kann bei der Suche nach geeigneten Praktika nicht behilflich sein.
Der erfolgreiche Abschluss zum Mediengestalter oder Videolaboranten wird als Ersatz des Vorpraktikums anerkannt.
Das Vorpraktikum ist in einem zusammenhängenden Zeitraum zu absolvieren. Länger als 4 Jahre zurückliegende Praktika werden nicht anerkannt.



Kann ich ein begonnenes Vorpraktikum auch während des 1.Semesters beenden?

Nein. Das 13-wöchige Vorpraktikum muss vor Aufnahme des Studiums beendet und ein entsprechendes, schriftliches Zeugnis darüber vom/von der Praxisbeauftragten der TFH (AMK) geprüft und für ausreichend befunden werden.

Das Bestehen der Eignungsprüfung AVM ist lt. Studienordnung (Anlage 3 zur StO Bachelor Audiovisuelle Medien (Kamera) vom 12.07.2005) unabdingbare Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz AVM!