Wie kann ich mich für ein Studium Audiovisuelle Medien (Kamera) (AMB) bewerben?

Voraussetzung für eine Bewerbung um einen Studienplatz Audiovisuelle Medien (Kamera) an der BHT Berlin ist der schriftliche Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung AMB des jeweiligen Jahres. Eignungsprüfung AMB und Bewerbung um einen Studienplatz sind zwei getrennte Vorgänge!

Was ist die Eignungsprüfung AMB?

Die Eignungsprüfung AMB wird in drei Stufen durchgeführt und stellt die medienspezifische Befähigung fest (zum Procedere: Siehe Hinweis zur Eignungsprüfung). Diese Eignung wird durch den Studiengang schriftlich bestätigt.

Wenn ich die Eignungsprüfung AMB bestanden habe, wann gilt dieser Nachweis?

Der Nachweis der Eignung gilt nur für das Jahr der Bestätigung. Sie kann zweimal wiederholt werden.

Kann ich mich ohne Eignungsprüfung AMB für einen Studienplatz bewerben?

Nein.

Wo/wann bewerbe ich mich um die Teilnahme bei der Eignungsprüfung AMB?

Die Bewerbung erfolgt nach den Terminvorgaben direkt im Studiengang AMB.

Wo/wann bewerbe ich mich um einen Studienplatz AMB?

Die Bewerbung erfolgt nach den Terminvorgaben im Immatrikulations- und Prüfungsamt der BHT Berlin.

In welchem Format muss der AV-Beitrag (Mappe, Teil II) erstellt werden/vorliegen?

Alle Produktionsformate sind möglich. Abgabeformat ist eine DVD, die auf allen gängigen Systemen läuft. Alternativ ist die Bereitstellung des Beitrags auf www.youtube.de möglich. Der Link zur youtube-Seite muss innerhalb der Einreichungsfrist per mail an: ep@tfh-kameraschule.de geschickt werden.

Ist die Zeitvorgabe 60 Sekunden zwingend?

Der Beitrag darf MAXIMAL 60 Sekunden betragen.

Sind die geforderten Fotos analog oder digital zu erstellen?

Einzureichen sind die Papierabzüge/-outprints im vorgegebenen Format. Die Nutzung analoger oder digitaler Technologie ist dem Bewerber freigestellt.

Das Bestehen der Eignungsprüfung AMB ist lt. Studienordnung (Anlage 3 zur StO Bachelor Audiovisuelle Medien vom 12.07.2005) unabdingbare Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz AMB.

Das Bestehen der Eignungsprüfung AVM ist lt. Studienordnung (Anlage 3 zur StO Bachelor Audiovisuelle Medien (Kamera) vom 12.07.2005) unabdingbare Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz AVM!